1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an dem Gewinnspiel sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspielaktion auf der Homepage und den Social-Media-Plattformen des Veranstalters. Veranstalter des Gewinnspiels ist die Freiwillige Feuerwehr Landshut, Hauptwache, Landshut. Mit der Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.
2. Teilnahme
Die Teilnahme am Gewinnspiel der Freiwilligen Feuerwehr Landshut, nachfolgend Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, muss folgendes gemacht werden:
– Die Frage des Gewinnspiels korrekt beantworten (z. B. in den Kommentaren unter dem Beitrag).
Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist vom 24.01.2025 bis zum 31.01.2025 möglich. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, so bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen und Mitarbeiter des Veranstalters sowie verbundener Unternehmen sowie die Angehörigen solcher Mitarbeiter und deren Verwandte. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.
Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Es ist strengstens untersagt, mehrere Adressen oder Profile zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen. Solche Gründe liegen insbesondere vor bei:
– Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels,
– Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
– unlauterem Handeln oder
– falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
4. Gewinne, Gewinnbenachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern verlosen wir folgende Gewinne:
– 1 exklusiver Feuerwehr-Kalender, der an der Hauptwache abgeholt werden kann.
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss am 01.02.2025 im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern. Ist das Gewinnspiel mit einer Aufgabe verknüpft, kommen ausschließlich diejenigen Teilnehmer in die Verlosung, welche die Aufgabe korrekt durchgeführt haben. Die Teilnehmer, die Gewinner der Verlosung sind, werden zeitnah über eine gesonderte Nachricht auf der Plattform, auf der sie teilgenommen haben (z. B. Instagram-Kommentar oder -Nachricht), über den Gewinn informiert. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner. Ein Umtausch, eine Übertragung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.
Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers, der gewonnen hat. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Teilnehmer, der gewonnen hat, selbst verantwortlich.
Meldet sich der Teilnehmer, der gewonnen hat, nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 7 Tagen nicht, erlischt der Gewinnanspruch. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen und den Gewinn dann auf einen anderen Teilnehmer zu übertragen. Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich. Sofern Umstände eintreten, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, akzeptiert der jeweilige Gewinner einen angemessenen Ersatzgewinn.
5. Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen und ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder seinen Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen Gründen (z. B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße und planmäßige Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.
6. Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Kontaktinformationen, wahrheitsgemäß und richtig sind.
Der Veranstalter ist verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer. Der Veranstalter wird die Angaben zur Person des Teilnehmers sowie seine sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts verwenden. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.
Der Veranstalter wird die Informationen nur insoweit speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist bzw. eine Einwilligung des Teilnehmers vorliegt.
7. Anwendbares Recht
Fragen und Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Veranstalter zu richten. Das Gewinnspiel des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.