Es handelte sich lediglich um einen missbräuchlich abgeschossenen Pulverlöscher. Es war kein Eingreifen erforderlich.

Es handelte sich lediglich um einen missbräuchlich abgeschossenen Pulverlöscher. Es war kein Eingreifen erforderlich.
Die automatische Brandmeldeanlage wurde durch einen technischen Defekt eines Toasters ausgelöst.
Lediglich angebranntes Essen