Fachbereich KatS

Zu Beginn der 1950er Jahre wurden innerhalb der Freiwilligen Feuerwehren in Deutschland diverse Einheiten des Katastrophenschutzes installiert und aufgebaut. Aus diesen Einheiten bildete sich um 1980 als Katastrophenschutzzug der Freiwilligen Feuerwehr Landshut der so genannte Brandschutzzug. Bis zur Abschaffung des Grundwehrdienstes rekrutierten sich die Zugsmitglieder hauptsächlich aus vom Wehrdienst freigestellten Kameraden. Die Mitglieder leisten in ihren jeweiligen Löschzügen aktiven Feuerwehrdienst und engagieren sich zudem im Katastrophenschutz. Der Zug kann seit 2014 über eine eigene Funkmelderschleife alarmiert werden und umfasst derzeit rund 35 Kameraden. Ihm zugeordnet sind der Schlauchwagen SW KatS, das Lichtmastfahrzeug (LiMa) und der Teleskoplader aus der Hauptfeuerwache sowie das Löschfahrzeug LF KatS des Löschzuges Rennweg. Der Zug ist zusammen mit den Löschzügen Rennweg, Schönbrunn und Frauenberg für den Hochwassersschutz der Stadt Landshut zuständig. Dazu zählen unter anderem der Aufbau der mobilen Hochwasserschutzwand und der Betrieb der Sandsackabfüllmaschine. Weitere Aufgaben des Zuges sind zeitunkritische Einsätze wie zum Beispiel die Absicherung der Fußwallfahrt nach Altötting, die überörtliche Katastrophenhilfe und die Umsetzung des Notstromkonzeptes.


Chronik des zivilen Bevölkerungsschutzes in Landshut bzw. der BRD

Grundgedanke und Entwicklungen in der BRD der Nachkriegszeit

1946: Mit Ende des zweiten Weltkrieges beschloss der alliierte Kontrollrat sämtliche Organisationen und Einrichtungen des Luftschutzes in Deutschland aufzulösen. Schon bald erkannte man jedoch die dadurch entstandenen Lücken im Bereich des Schutzes der Zivilbevölkerung vor Gefahren und Schäden im Kriegs- oder Katastrophenfall.

1949: Erst mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland eröffneten sich neue Möglichkeiten den Aufbau einer Katastrophenschutzorganisation in Deutschland voranzutreiben. In den Folgejahren bildeten sich bereits erste Gremien und Verbände, die sich mit diesem Thema beschäftigten.

1956: Eine Grundgesetzänderung erlaubte dem Bund den Aufbau der Bundeswehr und sprach ihm die Kompetenz zu, den Schutz der Zivilbevölkerung gesetzlich zu regeln. Damit war die Voraussetzung für den Aufbau des Zivilschutzes in Deutschland geschaffen.

1957: Die Bundesregierung verabschiedete am 09.10.1957 das “Gesetz über Maßnahmen zum Schutze der Zivilbevölkerung”, welches die gesetzliche Grundlage zum Wiederaufbau des Luftschutzes bildete. Darin war die Aufstellung eines örtlichen und eines überörtlichen Luftschutzhilfsdienstes (LSHD) geregelt. Der örtliche LSHD stützte sich auf die freiwillige Selbsthilfe der Bevölkerung in ihren Wohnstätten. Durch die Bildung zweckmäßiger Organisationseinheiten sowie die Aufstellung, Ausrüstung und Ausbildung von Selbstschutzkräften sollte die Bevölkerung in die Lage versetzt werden, sich durch Selbsthilfemaßnahmen gegen die Gefahren bei Luftangriffen zu schützen. Parallel dazu sollte der überörtliche LSHD organisiert und aufgebaut werden, dessen motorisierte Kräfte im Ernstfall oder bei Katastrophenfällen vor allem an Schwerpunkten (auch überregional) zum Einsatz kommen sollten. Der überörtliche LSHD gliederte sich in insgesamt acht Aufgabengebiete: 1. Brandschutzdienst, 2. Bergungsdienst, 3. Sanitätsdienst, 4. Veterinärdienst, 5. ABC-Dienst, 6. Betreuungsdienst, 7. Lenkungs- und Sozialdienst, 8. Fernmeldedienst.

 

Aufbau und Organisation in Landshut

1960: Als man in Landshut daran ging je einen Zug des Brandschutzdienstes und des Fernmeldedienstes aufzustellen, wurde diesbezüglich an die Freiwillige Feuerwehr herangetreten. Die Tatsache, dass Fahrzeuge, Geräte, Ausrüstungs- und Bekleidungsgegenstände vom Bundesinnenministerium kostenlos zur Verfügung gestellt wurden und die Stadt Landshut nur für die Wartung und Pflege der Fahrzeuge aufkommen musste, war ausschlaggebend für den Entschluss des Verwaltungsrates der FF Landshut die beiden Luftschutz-Züge aus den eigenen Reihen zu bilden.

1962: Erst zwei Jahre später begann der Bund mit der Verteilung der ersten Fahrzeuge. Der Brandschutzzug Landshut erhielt daraufhin ein Tanklöschfahrzeug TLF 16, einen Schlauchkraftwagen (SKW) mit 1200 m Schlauchmaterial und ein Löschfahrzeug LF 16 mit Feldkochherd. Bis auf den damals noch ausstehenden Funkwagen war der Brandschutzzug somit komplett. Jedes Fahrzeug trug als Symbol ein blaues Dreieck auf gelbem Grund im Kreis mit den Buchstaben “ZB” (Ziviler Bevölkerungsschutz).

Logo Ziviler Bevölkerungsschutz 1962
Abbildung: Logo Ziviler Bevölkerungsschutz 1960
TLF16 und SKW
Abbildung: TLF 16 und SKW der FF Landshut

1965: Zu diesem Zeitpunkt stand der Aufbau des zivilen Bevölkerungsschutzes in Landshut vor einem vorläufigen Abschluss. Aus mehreren Hilfsorganisationen (Feuerwehr, THW und Rotes Kreuz) hatten sich je ein Brandschutz-, Fernmelde-, Sanitäts- und Bergungsdienstzug gebildet. Der gesamte Fuhrpark umfasste damals 17 Katastropheneinsatzfahrzeuge. Für den Einsatzdienst standen 170 freiwillige Helfer bereit. Im gleichen Jahr wurde auch das Gesetz über das Zivilschutzkorps erlassen, welches es den Wehrpflichtigen ermöglichte ihren Dienst im Zivilschutz und somit in einer nichtmilitärischen Organisation abzuleisten.

Jeep, LF16/TS und SKW
Abbildung: Jeep, LF 16/TS und SKW der FF Landshut

1966: Das 1960 eingeführte Zivilschutzzeichen “ZB” wird geändert und künftig mit der Abkürzung “ZS” für Zivilschutz versehen. Die Abkürzung “ZB” besteht aber noch heute als interne Bezeichnung der Feuerwehr Landshut.

Logo Zivilschutz 1966
Abbildung: Logo Zivilschutz 1966
TLF16, LF16/TS und DL30
Abbildung: TLF 16, LF 16/TS und DL 30 der FF Landshut

1972: Mit der Gebietsreform in Bayern werden die Ortsteile Münchnerau, Schönbrunn und Frauenberg in die Stadt Landshut eingemeindet, wodurch die Feuerwehr Landshut nicht nur mehr Mitglieder sondern auch ein weiteres Fahrzeug für den Katastrophenschutz erhält. Das TLF 8 auf Unimog-Fahrgestell ist künftig in der Wache Schönbrunn stationiert und wird dort im Tagesgeschäft eingesetzt.

Zivilschutz statt Bundeswehr
Abbildung: Ausschnitt aus der Landshuter Zeitung

Der Ersatzdienst im Katastrophenschutz ist mittlerweile so beliebt, dass die Stadt Landshut das zuständige Amt für Zivil- und Katastrophenschutz anweisen muss, künftig höhere Anforderungen an die Aufnahme neuer Helfer zu stellen. Fortan wird einem Freistellungsgesuch nur noch entsprochen, wenn der Helfer mit gleichbleibendem Engagement bei der Sache bleibt.

1981: Die 1962 in Dienst gestellten Fahrzeuge LF 16/TS und SKW werden ausgesondert und durch ein neues LF 16/TS sowie einen SW 2000 ersetzt. Wie schon 1962 handelte es sich um neu zugelassene Fahrzeuge, die aber aufgrund der langen Standzeit erst wieder instand gesetzt werden mussten. Der Mitgliederstand des Brandschutzzuges beträgt nun mittlerweile stolze 107 Helfer, die sich allesamt aus den aktiven Mitgliedern der Löschzüge der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Landshut rekrutieren.

LF16/TS
Abbildung: LF 16/TS der FF Landshut

1982: Zum bis dato letzten Mal wird das allgemeine Kennzeichen für den Zivilschutz geändert. Das blaue Dreieck auf orangefarbenem Grund orientiert sich nun farblich am internationalen Zivilschutzzeichen. Der Grund: Die blaue und orangene Farbe sind besonders gut sichtbar und bilden auch bei schlechten Lichtverhältnissen einen ausreichenden Kontrast, so dass die Form des Zeichens erkennbar bleibt.

Logo Katastrophenschutz seit 1982
Abbildung: Logo Katastrophenschutz seit 1982

1988: Als letztes Fahrzeug aus der Anfangszeit wird nun auch das TLF 16 von 1962 ausgesondert und durch ein LF 16/TS – KatS ersetzt, das bis heute im Löschzug Rennweg seinen Dienst verrichtet.

LF16/TS-KatS
Abbildung: LF 16/TS-KatS der FF Landshut